Die zukünftige Einführung des "Event Data Recorder" (EDR) durch eine EU-Verordnung könnte die Aufklärung von Unfällen erleichtern. Seit Juli 2022 verfügen neue Fahrzeugtypen bereits über einen EDR. Ab dem 7. Juli 2024 wird es zur Pflicht für alle neu zugelassenen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Fahrzeugklasse N1).

Der EDR ähnelt einer Black Box im Flugzeug. Er sammelt Daten und ermöglicht ihre Auswertung. Dabei müssen jedoch alle Datenschutzgesetze eingehalten werden.

Jeder Personenkraftwagen muss eine

Durch eine neue EU-Verordnung wird es möglich: Das Fahrzeug zeichnet auf, was der Fahrer tut. Die aufgezeichneten Fahrzeugdaten werden jedoch nicht sofort gespeichert. Dafür muss eine bestimmte Auslöseschwelle überschritten werden, wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) erklärt. Der EDR reagiert auf bestimmte Verhaltensweisen des Fahrzeugs. Dazu gehören:

  • Geschwindigkeitsänderungen in Quer- oder Längsrichtung von mehr als 8 km/h innerhalb von 150 Millisekunden
  • Auslösen der Gurtstraffer
  • Auslösen der Airbags
  • Auslösen der aktiven Motorhaube

In den meisten Fällen ist der EDR Teil des Airbagsteuergeräts. Dort werden bereits Daten gespeichert, die für das Auslösen der Airbags relevant sind. Die Daten, die die Black Box speichert und für eine Rekonstruktion des Unfalls wichtig sind, betreffen die Fahrdynamik vor und nach dem Zusammenstoß. Dazu gehören beispielsweise die Geschwindigkeit, der Bremsstatus, die Motordrehzahl und der Lenkwinkel.

Darüber hinaus werden Informationen zu Rückhaltesystemen wie dem Anschnallstatus des Fahrers und Beifahrers oder der Auslösezeit der Airbags gespeichert. Die Daten bleiben im Fahrzeug und werden nicht an Dritte weitergegeben.

„Black Box“ zeichnet Fahrdaten auf und speichert sie, um Unfallrekonstruktionen zu erleichtern. Quelle: hna.de

Gemäß der EU-Verordnung dürfen die letzten vier Ziffern der Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie Informationen zum Eigentümer oder Halter nicht gespeichert werden. Auf Anordnung eines Richters oder durch die Staatsanwaltschaft dürfen die Daten verwendet werden. Ein Unfall-Sachverständiger wird dann beauftragt, den EDR auszulesen.

Laut ADAC wird das Gerät jedoch nicht als Hauptquelle für ein Unfallgutachten verwendet. Das bedeutet, dass die Daten der Black Box nicht in jedem Fall benötigt werden.

Quelle: hna.de

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