Wenn Krankenkassen nicht genug Geld haben, besteht oft die Möglichkeit, dass die Beiträge für alle steigen. Dies geschah Anfang dieses Jahres, als viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhten.
Laut einem Bericht des Focus stiegen die Zusatzbeiträge im Durchschnitt um 0,3 Prozent. Zusätzlich wurde die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 4.987,50 Euro angehoben, während sie im Jahr 2022 bundesweit noch bei 4.837,50 Euro lag.
Nun beklagen sich Krankenkassen erneut über unzureichende Finanzmittel. Besteht also die Möglichkeit, dass die Krankenkassenbeiträge erneut steigen? Die Grünen und die SPD halten dies für nicht vertretbar. Stattdessen plädieren die Vorsitzenden beider Parteien, Saskia Esken (SPD) und Ricarda Lang (Grüne), im Handelsblatt für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.
Esken äußerte die Meinung, dass eine moderate Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ein vernünftiger Weg sein könnte, um Mehreinnahmen im Gesundheitswesen zu generieren und mit den steigenden Kosten umzugehen. Ricarda Lang stimmte dem zu und betonte, dass pauschale Beitragserhöhungen langfristig keine Lösung seien.
Als Arbeitnehmer zahlt man normalerweise 7,3 Prozent des eigenen Bruttogehalts als Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse, während der Arbeitgeber denselben Betrag übernimmt. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Derzeit belaufen sich diese 7,3 Prozent Krankenkassenbeitrag für Arbeitnehmer, die 4.987,50 Euro oder mehr brutto im Monat verdienen, auf etwa 364 Euro.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gehalt 5000, 10.000 oder 15.000 Euro brutto monatlich beträgt, da die 364 Euro nicht mehr 7,3 Prozent dieses Einkommens ausmachen. Anstatt die Beiträge für alle zu erhöhen, schlagen Esken und Lang vor, dass zukünftig mehr Besserverdiener denselben Prozentsatz wie andere Arbeitnehmer zahlen, indem die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird.
Der dritte Koalitionspartner in der Ampel-Koalition zeigt sich jedoch skeptisch. Christine Aschenberg-Dugnus, die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion, bezeichnete die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze als falschen Weg. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde auch eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze mit sich bringen.
Nur Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Derzeit liegt diese Grenze bei 5500 Euro brutto im Monat. Aschenberg-Dugnus betonte, dass die FDP weiterhin die freie Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung befürwortet.
Quelle: hna.de
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